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Nach Tesla-Unfall: Gericht verbietet Touchscreen-Bedienung - BR24

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Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe könnte manche Autobauer zum Umdenken bei der Gestaltung der Cockpits ihrer Autos zwingen. Wer nämlich über einen eingebauten Touchscreen Funktionen des Autos bedient, riskiert ein Fahrverbot.

Scheibenwischer über Touchscreen eingestellt

Der konkrete Fall: Vor einem Jahr verurteilte das Amtsgericht Karlsruhe einen Tesla-Fahrer wegen der verbotenen Nutzung eines elektronischen Geräts zu einer Geldbuße und einem Monat Fahrverbot. Der Mann hatte während der Fahrt und Starkregens die Geschwindigkeit seines Scheibenwischers einstellen wollen. Dazu musste er auf dem zentralen Bildschirm seines Tesla ein Symbol berühren und dann in einem Untermenü aus fünf Einstellungen wählen. Aufgrund der Ablenkung kam er von der Fahrbahn ab und kollidierte mit mehreren Bäumen.

Touchscreen ist elektronisches Gerät

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat die Entscheidung der Vorinstanz nun bestätigt. Die hatte den Touchscreen als ein "elektronisches Gerät" eingestuft, dessen Benutzung nach der Straßenverkehrsordnung während der Fahrt verboten ist. Aufgrund der konkreten Vorschrift verhängen Gerichte regelmäßig Bußgelder und Fahrverbote gegen Fahrerinnen, die auf der Autobahn per Handy Textnachrichten verschicken, oder Fahrer, die ihr Navigationsgerät unterwegs bedienen.

Allerdings ist der Touchscreen im Tesla kein Handy oder Navigationsgerät, sondern fest verbaut; und die Bedienung des Scheibenwischers ist notwendig, um eine optimale Sicht bei Regen zu gewährleisten. Doch mit seinen Einwänden blitzte der Fahrer beim OLG ab. Auch notwendige Funktionen dürfen über einen verbauten Touchscreen nur dann eingestellt werden, wenn es den Fahrer nicht zu sehr ablenkt.

Haftung liegt nicht beim Autobauer

Das Urteil dürfte in den Entwicklungsabteilungen der Autobauer für Aufsehen sorgen. Immer mehr Hersteller gehen dazu über, analoge Anzeigen, aber eben auch Bedienelemente auf Touchscreens darzustellen. Zentrale Funktionen sind in der Regel noch über "klassische" Schalter, Hebel oder Rädchen zu bedienen.

Aber das Beispiel des Scheibenwischers zeigt: Immer mehr Funktionen auf Berührungsbildschirme zu verbannen, ist eine Entwicklung mit Problemen. Die Haftung müssen bei einer Ablenkung allerdings nicht die Hersteller übernehmen, sondern die Fahrer.




August 06, 2020 at 11:35AM
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