Mittwoch, 05. August 2020
Mit dem Handy ohne Freisprechanlage zu telefonieren, ist Autofahrern verboten. Gleiches kann auch für die Bedienung des Touchscreens in einem Tesla gelten - und sei es nur, um den Scheibenwischer zu regulieren, wie ein aktuelles Urteil zeigt.
Autofahrer dürfen elektronische Geräte, die der Kommunikation, Information oder Organisation dienen, während der Fahrt nicht in die Hand nehmen. So ist bekannterweise das Telefonieren mit einem Handy ohne Freisprechanlage tabu. Doch auch die Nutzung eines fest installierten Touchscreens kann Ärger bringen, wie ein Tesla-Fahrer erfahren musste.
In dem vor dem Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe verhandelten Fall wurde der Besitzer eines Tesla Model 3 zu 200 Euro Geldbuße verdonnert; er muss zudem für einen Monat seinen Führerschein abgeben.
Was war passiert? Im März 2019 soll der Fahrer, der bei starkem Regen über den Zentralbildschirm die Geschwindigkeit des Wischers einstellen wollte, von der Straße abgekommen und gegen mehrere Bäume geprallt sein. Der Bildschirm ist zwar fest im Auto verbaut und muss zur Einstellung genutzt werden, doch laut Straßenverkehrsordnung darf man den Blick nur von der Straße abwenden, wenn die Straßen- und Sichtverhältnisse das auch wirklich zulassen und auch dann nur für einen kurzen Moment.
Fahrer hat sich ablenken lassen
Das OLG sieht das Bedienen der Tesla-Scheibenwischer aber nicht als schnell auswählbar an. Die Einstellung verfügt über ein Untermenü, in dem man fünf verschiedene Intervallstufen einstellen kann. Das erfordert wesentlich mehr Aufmerksamkeit als die einfache Bedienung am Wischerhebel. Dem Gericht zufolge hat der Tesla-Fahrer sich ablenken lassen und so den Unfall verursacht.
Grundsätzlich gilt, dass wer gegen das Handyverbot verstößt und dabei erwischt wird, mit mindestens einem Punkt in Flensburg und mit Bußgeldern ab 100 Euro rechnen muss. Bei Gefährdung oder Sachbeschädigung drohen außerdem 2 Punkte inklusive Fahrverbot von einem Monat. Aber auch, wer während der Fahrt das Smartphone oder Handy zum Laden anschließt und das Gerät hierfür in die Hand nimmt, begeht eine Ordnungswidrigkeit im Sinne der Straßenverkehrsordnung (StVO). Durch die entsprechende Regelung in der StVO soll gewährleistet werden, dass der Fahrzeugführer beide Hände für die Bewältigung der Fahraufgabe freihat.
August 05, 2020 at 07:40PM
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Tesla-Fahrer aufgepasst :Wenn der Touchscreen den Lappen kostet - n-tv NACHRICHTEN
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